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License:

	Copyright (C) 1999-2007 Frank Ronneburg <fr@openoffice.de>

	The Debian GNU/Linux Anwenderhandbuch is licensed under the
	Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 Germany License
	<http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/legalcode>.

	Creative Commons Legal Code
	---------------------------

	Namensnennung Nicht-kommerziell Keine Bearbeitung 2.0

	CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE
	RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FHRT ZU KEINEM
	MANDATSVERHLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE
	GEWHR. CREATIVE COMMONS BERNIMMT KEINE GEWHRLEISTUNG FR DIE
	GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIET DIE HAFTUNG FR SCHDEN AUS, DIE
	SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.

	Lizenzvertrag

	DAS URHEBERRECHTLICH GESCHTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND
	(WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE
	COMMONS PUBLIC LICENSE (CCPL ODER LIZENZVERTRAG) ZUR VERFGUNG GESTELLT.
	DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLGIGE
	GESETZE GESCHTZT.

	DURCH DIE AUSBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWHRTEN RECHTS AN
	DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN
	RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RUMT IHNEN DIE HIER
	BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT
	DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLREN.

	1. Definitionen

	a. Unter einer "Bearbeitung" wird eine bersetzung oder andere
	Bearbeitung des Werkes verstanden, die Ihre persnliche geistige
	Schpfung ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als
	Bearbeitung angesehen.

	b. Unter den "Lizenzelementen" werden die folgenden
	Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewhlt und in
	der Bezeichnung der Lizenz genannt werden: Namensnennung,
	Nicht-kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen.

	c. Unter dem "Lizenzgeber" wird die natrliche oder juristische Person
	verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz
	anbietet.

	d. Unter einem "Sammelwerk" wird eine Sammlung von Werken, Daten oder
	anderen unabhngigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder
	Anordnung der Elemente eine persnliche geistige Schpfung ist. Darunter
	fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder
	methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder
	auf andere Weise zugnglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird
	im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben
	beschrieben) angesehen.

	e. Mit "SIE" und "Ihnen" ist die natrliche oder juristische Person
	gemeint, die die durch diese Lizenz gewhrten Nutzungsrechte ausbt und
	die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht
	verletzt hat, oder die die ausdrckliche Erlaubnis des Lizenzgebers
	erhalten hat, die durch diese Lizenz gewhrten Nutzungsrechte trotz
	einer vorherigen Verletzung auszuben.

	f. Unter dem "Schutzgegenstand" wird das Werk oder Sammelwerk oder das
	Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den
	Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, verstanden.

	g. Unter dem "Urheber" wird die natrliche Person verstanden, die das
	Werk geschaffen hat.

	h. Unter einem "verwandten Schutzrecht" wird das Recht an einem anderen
	urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum
	Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem nachgelassenen Werk,
	einem Lichtbild, einer Datenbank, einem Tontrger, einer Funksendung,
	einem Laufbild oder einer Darbietung eines ausbenden Knstlers.

	i. Unter dem "Werk" wird eine persnliche geistige Schpfung verstanden,
	die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.

	2. Schranken des Urheberrechts.

	Diese Lizenz lsst smtliche Befugnisse unberhrt, die sich aus den
	Schranken des Urheberrechts,aus dem Erschpfungsgrundsatz oder anderen
	Beschrnkungen der Ausschlielichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.

	3. Lizenzierung.

	Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages rumt Ihnen der Lizenzgeber
	ein lizenzgebhrenfreies, rumlich und zeitlich (fr die Dauer des
	Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschrnktes einfaches
	Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise
	zu nutzen:

	a. den Schutzgegenstand in krperlicher Form zu verwerten, insbesondere
	zu vervielfltigen, zu verbreiten und auszustellen;

	b. den Schutzgegenstand in unkrperlicher Form ffentlich wiederzugeben,
	insbesondere vorzutragen, aufzufhren und vorzufhren, ffentlich
	zugnglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tontrger wiederzugeben
	sowie Funksendungen und ffentliche Zugnglichmachungen wiederzugeben;

	c. den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tontrger aufzunehmen,
	Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und b.
	genannten Umfang zu verwerten;

	Die genannten Nutzungsrechte knnen fr alle bekannten Nutzungsarten
	ausgebt werden. Die genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht,
	solche Vernderungen an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich
	sind, um die Nutzungsrechte fr alle Nutzungsarten wahrzunehmen.
	Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf andere
	Dateiformate umfasst.

	4. Beschrnkungen.

	Die Einrumung der Nutzungsrechte gem Ziffer 3 erfolgt ausdrcklich
	nur unter den folgenden Bedingungen:

	a. Sie drfen den Schutzgegenstand ausschlielich unter den Bedingungen
	dieser Lizenz vervielfltigen, verbreiten oder ffentlich wiedergeben,
	und Sie mssen stets eine Kopie oder die vollstndige Internetadresse in
	Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifgen, wenn
	Sie den Schutzgegenstandvervielfltigen, verbreiten oder ffentlich
	wiedergeben. Sie drfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern,
	die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewhrten Rechte
	ndern oder beschrnken. Sie drfen den Schutzgegenstand nicht
	unterlizenzieren. Sie mssen alle Hinweise unverndert lassen, die auf
	diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie drfen den
	Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmanahmen versehen, die
	den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise
	kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch
	stehen. Die genannten Beschrnkungen gelten auch fr den Fall, dass der
	Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie
	verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand
	dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, mssen
	Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines
	Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf
	diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den
	Schutzgegenstand bearbeiten, mssen Sie - soweit dies praktikabel ist -
	auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung
	jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.

	b. Sie drfen die in Ziffer 3 gewhrten Nutzungsrechte in keiner Weise
	verwenden, die hauptschlich auf einen geschftlichen Vorteil oder eine
	vertraglich geschuldete geldwerte Vergtung abzielt oder darauf
	gerichtet ist. Erhalten Sie im Zusammenhang mit der Einrumung der
	Nutzungsrechte ebenfalls einen Schutzgegenstand, ohne dass eine
	vertragliche Verpflichtung hierzu besteht, so wird dies nicht als
	geschftlicher Vorteil oder vertraglich geschuldete geldwerte Vergtung
	angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte Vergtung in Verbindung mit
	dem Austausch der Schutzgegenstnde geleistet wird (z.B. File-Sharing).

	c. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder ein Sammelwerk vervielfltigen,
	verbreiten oder ffentlich wiedergeben, mssen Sie alle Urhebervermerke
	fr den Schutzgegenstand unverndert lassen und die Urheberschaft oder
	Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung
	angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym,
	falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers
	nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch fr den Titel des
	Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem
	vernnftigerweise durchfhrbaren Umfang - fr die mit dem
	Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des
	Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben
	hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse
	verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu
	dem Schutzgegenstand. Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen
	Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Datenbank oder einem Sammelwerk
	der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso aufflliger Weise
	zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.

	d. Obwohl die gemss Ziffer 3 gewhrten Nutzungsrechte in umfassender
	Weise ausgebt werden drfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche
	Grenze in den Persnlichkeitsrechten der Urheber und ausbenden
	Knstler, deren berechtigte geistige und persnliche Interessen bzw.
	derhutzgegenstand ber das gesetzlich zulssige Ma hinaus
	beeintrchtigt wird.

	5. Gewhrleistung.

	Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich
	vereinbart, bietet der Lizenzgeber keine Gewhrleistung fr die
	erteilten Rechte, auer fr den Fall, dass Mngel arglistig verschwiegen
	wurden. Fr Mngel anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften
	Lieferung von Verkrperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die
	Gewhrleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den
	Schutzgegenstand zur Verfgung stellt, mit Ihnen auerhalb dieser Lizenz
	vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde -
	nach den gesetzlichen Vorschriften.

	6. Haftung.

	ber die in Ziffer 5 genannte Gewhrleistung hinaus haftet Ihnen der
	Lizenzgeber nur fr Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit.

	7. Vertragsende

	a. Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingerumten Nutzungsrechte
	enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch
	Sie. Fr natrliche und juristische Personen, die von Ihnen eine
	Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten
	haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese natrlichen
	oder juristischen Personen erfllen smtliche Vertragsbedingungen. Die
	Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.

	b. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz auf
	unbegrenzte Zeit (fr die Dauer des Schutzrechts). Dennoch behlt sich
	der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen
	Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des
	Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche
	Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen
	Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen
	muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten
	Voraussetzungen endet.

	8. Schlussbestimmungen

	a. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfltigen, verbreiten
	oder ffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine
	Lizenz fr den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an,
	unter denen er Ihnen die Lizenz eingerumt hat.

	b. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird
	die Wirksamkeit der brigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berhrt,
	und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung,
	die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nchsten
	kommt.

	c. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung
	dieses Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung
	zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche
	Zustimmung nicht schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder
	zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind.

	d. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollstndige Vereinbarung zwischen
	den Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt
	keine weiteren ergnzenden Vereinbarungen oder mndlichen Abreden im
	Hinblick auf den Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine
	zustzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen
	entstehen knnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine
	bereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und
	Ihnen abgendert werden.

	e. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik
	Deutschland Anwendung.

	CREATIVE COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND
	BERNIMMT KEINERLEI GEWHRLEISTUNG FR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST
	IHNEN ODER DRITTEN GEGENBER NICHT HAFTBAR FR SCHDEN JEDWEDER ART.
	UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) STZE HAT CREATIVE COMMONS ALL
	RECHTE UND PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS
	AUSDRCKLICH ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.

	AUSSER FR DEN BESCHRNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE FFENTLICHKEIT,
	DASS DAS WERK UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI
	DIE MARKE CREATIVE COMMONS ODER EINE HNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON
	CREATIVE COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN.
	JEDE GESTATTETE NUTZUNG HAT IN BREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GLTIGEN
	NUTZUNGSBEDINGUNGEN FR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE SIE
	AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT
	ZUGNGLICH GEMACHT WERDEN.

	CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT
	WERDEN.

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